Kategorie: Justiz

KW 19/2016: Maria Amoretti, 12. Mai 1756

Maria Amoretti

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Kurz und knackig ist auch mal schön: Maria Amoretti wurde zunächst wegen ihres Geschlechtes an der Universität von Turin abgewiesen, studierte dann Jura an der Universität von Pavia  und schloss dort mit 21 Jahren als erste Frau Italiens mit Promotion ab. Sie verstarb bereits mit 31 Jahren, hinterließ aber eine Arbeit über die gesetzliche Regelung von Mitgiften, die von ihrem Verwandten Carlo Amoretti posthum veröffentlicht wurde.

Bild: Von http://www.storiadimilano.it/repertori/parinilaurea.jpg, Gemeinfrei

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Von 190 (Wikipedia) relevanten Persönlichkeiten vor dem 19. Jahrhundert sind diese 12 (inklusive Maria Amoretti) Frauen:
11.5.1366 Anne von Böhmen
9.5.1427 Françoise d’Amboise
15.5.1450 Cimburga von Baden
14.5.1553 Margarete von Valois
14.5.1606 Agnes von Hessen-Kassel
10.5.1714 Sophie Charlotte Ackermann
13.5.1717 Maria Theresia
13.5.1742 Maria Christina von Österreich
10.5.1752 Amalie von Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld-Bischweiler
12.5.1774 Friederike von Reden
13.5.1791 Emilie von Reichenbach-Lessonitz

KW 24/2013: Marion Yorck von Wartenburg, 14. Juni 1904

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Marion Yorck von Wartenburg war als „aktive Mithörerin“ am Attentatversuch gegen Hitler beteiligt und saß dafür in Sippenhaft, während ihr Mann für seine aktive Rolle daran zum Tode verurteilt wurde. Die Juristin war Teil der Opposition im Dritten Reich, eine „gute“ Deutsche.
Und nach dem Krieg machte sie sich als Richterin dafür stark, dass Homosexuellen keine Entschädigung für die unter den Nazis erlittene Verfolgung zugestanden wurde. Sie setzte das Verbot von Homosexualität nach Paragraf 175 (der auch Verkehr mit Tieren umfasste) hart in Urteile gegen Angeklagte um. Sie wurde in der Schwulenszene Berlins bekannt als „Richterin Gnadenlos“ – ließ also andere nicht auf ein Nachlassen faschistischer Diskriminierung hoffen.

Nicht alle waren in der Opposition im Dritten Reich, weil sie mit Hitlers Rassentheorie und seiner Minderheitenverfolgung nicht einverstanden gewesen wären. Manche fürchteten auch nur (zu Recht), dass er das geliebte Vaterland in einen Krieg verwickelte, der nicht gewonnen werden konnte. Kein Freund Hitlers (gewesen) zu sein heißt also mitnichten, kein Nazi zu sein.

WEG MIT
§218!