CN: Zwangsabbruch, später Abbruch
Die Ein-Kind-Politik, die China 1980 landesweit einführte, wurde aufgrund von mangelnder Infrastruktur zwar niemals vollständig durchgesetzt, insbesondere auf dem Land. Wo sie durchgesetzt wurde, führte sie zu großem Leid.
Mao Hengfeng hatte bereits Zwillinge, als sie 1988 zum zweiten Mal schwanger wurde. Ihr Arbeitgeber entließ sie daraufhin – denn zu den Maßnahmen gehörte auch, dass Nachbarschaften oder Betriebe eine Geburtenquote zugeteilt bekamen, deren Überschreitung kollektiv bestraft wurde. Hengfeng weigerte sich, eine Zwangsabtreibung vornehmen zu lassen, und wurde dafür in ein Ankang eingewiesen, eine psychiatrische Anstalt, in der jedoch auch immer wieder politisch Verfolgte als ‚psychisch krank‘ inhaftiert werden. Das Kind kam im Februar 1989 auf die Welt, im März erhielt Hengfeng die Nachricht, dass sie ihre Stelle verloren hätte, weil sie 16 Tage lang ‚unbefugten Urlaub‘ genommen habe – dies bezeichnete die Zeit im Ankang und im Wochenbett. Hengfeng legte Berufung ein und durfte zunächst tatsächlich in ihre Arbeit zurückkehren.
Ihr Arbeitgeber legte jedoch ebenfalls Berufung ein. Bei dem Gerichtstermin war Mao Hengfeng inzwischen im 7. Monat ihrer dritten Schwangerschaft; die Richterin stellte ihr in Aussicht, zu ihren Gunsten zu entscheiden, sollte Hengfeng diese – gegen die staatliche Maßgabe verstoßende – Schwangerschaft abbrechen. Hengfeng entschied sich dafür, doch dennoch wurde der Berufung ihres Arbeitgebers stattgegeben.
Zwischen 1990 und 2004 reichte Hengfeng immer wieder Petitionen ein, in denen sie Entschädigung und Wiedergutmachung forderte nicht nur für die unrechtmäßige Entlassung oder den Schwangerschaftsabbruch, den sie unter Druck hatte vornehmen lassen, sondern auch für die Verweigerung von Menschenrechten wie der Meinungsfreiheit durch den chinesischen Staat. Ihre Petitionen blieben allerdings nicht nur ohne Erfolg, sondenr wurden gänzlich ignoriert. Aus dem Aktivismus für die selbst erlittenen Ungerechtigkeiten entwickelte Hengfeng einen politischen Aktivismus auch für andere, die unrechtmäßig in Ankangs oder in ‚RTL‚-Lagern inhaftiert waren – Haftanstalten zur ‚Umerziehung durch Arbeit‚, in denen Kleinkriminelle ohne einen Gerichtsbeschluss bis zu vier Jahre lang festgehalten werden konnten.
Bis 2011 wurde Mao Hengfeng immer wieder unter Polizeiüberwachung oder Hausarrest gestellt oder in ‚RTL‚-Lager verbracht, etwa für die Unterstützung anderer Petitionseinreichenden oder ‚Bittsteller‘. Nachdem sie in einem Hausarrest in einer staatlichen Wohnung zwei Lampen zerstört hatte, wurde sie wegen ‚vorsätzlicher Zerstörung von Eigentum‘ zu zweieinhalb Jahren Haft im Frauengefängnis in Shanghai verurteilt. Hier erlitt sie Misshandlungen und wurde 70 Tage lang in Einzelhaft gehalten –selbst in China sind höchstens 15 Tage Isolation gesetzlich erlaubt.
Für ihren Protest und die Unterstützung von Liu Xiaobo kam Hengfeng schließlich 2010 ein weiteres Mal in ein ‚RTL‚-Lager. Hier wurde sie gefoltert, erlitt Zwangsernährung, während ihr gleichzeitig die Lebensmittel, die ihre Familie ihr zusandte, vorenthalten wurden; andere Insassinnen wurden aufgefordert, sie zu überwachen und zu schlagen, wenn sie ihre Zelle verließ. Sie verbrachte Zeit in einem Gefängniskrankenhaus, wo auch festgestellt wurde, dass die Misshandlungen bei ihr Blutungen im Gehirn verursacht hatten. Am 28. Juli 2011 wurde sie ohne die Benachrichtigung ihrer Familienangehörigen in einem Rollstuhl vor ihre Wohnung gestellt, unfähig, sich bemerkbar zu machen oder sich auch nur aufzurichten. Nachdem sie schließlich gefunden wurde, versuchte ihre Familie sie am folgenden Tag in ein Krankenhaus zu bringen, doch die Polizei verhindete dies: Es fanden zu dieser Zeit die 14. Schwimmweltmeisterschaften in Shanghai statt und ‚Menschen wie sie‘ dürften in dieser Zeit nicht in der Öffentlichkeit gesehen werden. Erst nach der Meisterschaft könnte sie sich wieder frei bewegen; wahrscheinlich jedoch steht sie bis heute unter Überwachung durch die Polizei.
Dass eine Regulierung der Familienplanung durch den Staat ein unrechtmäßiger Eingriff ist, der insbesondere für Menschen mit Uterus, aber auch die Kinder, die darunter gezeugt, gar geboren werden, schreckliche Konsequenzen hat – und es macht wenig Unterschied, ob es um eine Senkung oder eine Steigerung der Geburtenrate geht – steht völlig außer Frage. In einer patriarchalen Gesellschaft, wie es auch China ist, hat eine solche Geburtenregulierung jedoch noch andere, gesamtgesellschaftliche Folgen. Da auch in China die Erblinie über die männliche Nachkommenschaft verläuft, wurden – selbstverständlich – Schwangerschaften mit weiblich gelesenen Embryos häufiger angebrochen als mit männlich gelesenen Embryos. Nicht nur verzeichnet China nun mit den inzwischen erwachsenen Generationen ein Phänomen namens ‚kleiner Kaiser‘ – von sämtlichen Verwandten verwöhnte Einzelkinder mit wenig Sozialkompetenz – sondern ein übermäßiges Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern: Bis 2009 war das Verhältnis von männlich gelesenen Kindern zu weiblich gelesenen Kindern 120:100 (statt einer statistisch wahrscheinlichen 1:1-Rate). Die vornehmlich männlichen ‚kleinen Kaiser‘ haben daher wesentlich schlechtere Chancen, eine Partnerin zu finden, schon alleine, weil es so wenige zu finden gibt – die Geburtenrate bleibt somit langfristig niedrig und das lässt sich nicht mehr verändern.
Neben der Tatsache, dass Schwangerschaften generell, aber insbesondere mit weiblich gelesenen Embryos bis ins 3. Trimester noch ‚abgebrochen‘ wurden – und in diesem Fall halte ich den Begriff der Kindstötung im Mutterleib bei ansonsten lebensfähigem Embryo für angebracht – ist auch der Fakt erschreckend, dass weiblich gelesene Kinder, die auf die Welt kamen, aus dem gleichen Grund oft in Kinderheimen vor dem Staat versteckt wurden, in denen sie meist grausam vernachlässigt wurden. Die chinesische Ein-Kind-Politik war also für alle Menschen mit Uterus eine absolute, misogyne Katastrophe.