Schlagwort: artikel 301 des türkischen strafgesetzbuches

21/2019: Eren Keskin, 24. Mai 1959

Tochter eines Kurden und einer Tscherkessin, ist Eren Keskin seit 1986 in Istanbul als Anwältin für Menschenrechte tätig, insbesondere der Kurden und Frauen. Sie rief 1997 ein Rechtshilfeprojekt für Frauen ins Leben, die von staatlichen Sicherheitskräften vergewaltigt oder auf andere Weise sexuell misshandelt wurden.

Ihr Engagement brachte ihr zeitweise Berufsverbot ein, Morddrohungen und Strafverfahren, zwischen 1994 und 2018 nach Keskins eigenen Aussagen über 140. Mehrfach wurde sie zu Gefängnisstrafen verurteilt: Dafür, in einem Brief an das belgische Parlament das Wort ‚Kurdistan‘ verwendet zu haben; wiederholte Male für einen Verstoß gegen den Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches, der die „Beleidigung des Türkentums, der Republik und der Institutionen und Organe des Staates“ unter Strafe stellt. Zuletzt erging ein Urteil, das sie zu 7,5 Jahren Gefängnis verurteilte, für einen Zeitungsartikel, mit dem sie wiederum den Präsidenten der Türkei beleidigt haben soll. Derzeit rechnet sie jeden Tag mit ihrer Verhaftung, kann aber aufgrund eines Ausreiseverbotes die Türkei nicht verlassen.

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§218!