Schlagwort: henriette christine von braunschweig-wolfenbüttel

38/2019: Henriette Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel, 19. September 1669

Die gute Henriette Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel dient mir diese Woche als freundliche Erinnerung daran, dass wir als Menschen fehlbar sind. Ich stelle sie ohne Häme vor, schlicht als Beispiel dafür, dass auch diejenigen, die unter den besten Voraussetzungen anfangen und sich unter dem Schutz einflussreicher Persönlichkeiten selbst zu einflussreichen Persönlichkeiten entwickeln, menschliche Schwächen haben. Dass auch diese Personen, die politisch und wirtschaftlich planvoll agieren, gleichzeitig privat nach begehrlichen Impulsen handeln und sich damit selbst ein Bein stellen können.

Die Tochter des Herzogs von Braunschweig-Wolfenbüttel bekam bereits mit 12 Jahren den Unterhalt für Kanonissen des Reichsstift Gandersheim. Sechs Jahre später wurde sie offiziell in das Amt der Kanonissin eingeführt, sie lebte allerdings nicht im Stift. Als fünf weitere Jahre später die Äbtissin Christina zu Mecklenburg starb, wurde dank der Einflussnahme ihres Vaters Henriette Christine zu deren Nachfolgerin gewählt.

Die Positionierung seiner Tochter als Führung der kirchlichen Einrichtung hatte für den Herzog diverse Vorteile. Henriette verfolgte die Interessen ihres Vaters im Amt, traf jedoch auch einige Entscheidungen, die das Stift, dem sie nun vorstand, in Ansehen und Ertrag wesentlich voranbrachte. Religiös war sie wie ihr Vater zunächst Anhängerin des Pietismus, doch möglicherweise weil es sich politisch als sinnvoll erwies, wandte er – und sie ebenfalls – sich dem Katholizismus zu.

Henriette Christine war als Äbtissin des Stiftes ausgesprochen erfolgreich, bis ihr die menschliche Natur dazwischen kam. 1712, mit 42 Jahren, gebar sie überraschend einen Sohn, wohl gezeugt vom ehemaligen Hofrat ihres Vaters, der im Stift zunächst als Stiftshauptmann und schließlich als Abteihofmeister angestellt war. Zwar stand sie einem „kaiserlich freien weltlichen Reichsstift“ vor – war also keine Nonne oder klösterlichen Regeln unterworfen – aber gemäß der Anforderung an Stiftsdamen war sie selbstverständlich unverheiratet. Die Geburt eines Kindes als Beweis für einen unehelich vollführten Zeugungsakt war also nichtsdestotrotz ein Skandal.

Henriette Christine musste nach Bekanntwerden ihres Fehltritts als Äbtissin zurücktreten. Sie konvertierte vollständig zum Katholizismus und ging in ein katholisches Stift in Roermond, wo sie den Rest ihres Lebens als einfache Stiftsdame verbrachte. Sie starb dort mit 83 Jahren.

Der Vater des Kindes ging nach Sachsen ins Exil. Was aus dem Jungen wurde, ist unbekannt.

WEG MIT
§218!