Kategorie: Frauenrechte

KW 38/2012: Elisabeth Selbert, 22. September 1896

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Elisabeth Selberts Sternstunde war es ohne Zweifel und Konkurrenz, 1949 den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ als Artikel 3 des Grundgesetz für die BRD durchzusetzen. Aus der Verfassung der Weimarer Republik sollte ursprünglich der Satz „Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“ übernommen werden. Elisabeth Selbert gelang es in gemeinschaftlicher Arbeit mit den anderen Müttern des Grundgesetzes (Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel) und – wie ich gerüchteweise einem anderen Blog entnommen habe – mittels eines Radioaufrufes an die Frauen Deutschlands – den entscheidenden Wortlaut gegen die Väter des Grundgesetzes zu verteidigen.

Der Gleichberechtigung, die dieser Satz gesetzlich festschrieb, stand noch bis 1957 der Gehorsamsparagraph entgegen, der dadurch, dass dem Mann in der Ehe das alleinige Entscheidungsrecht zugebilligt wurde, auch verhinderte, dass Ehefauen ohne die schriftliche Einverständniserklärung ihres Gatten eine Stelle antreten oder ein eigenes Konto eröffnen konnten. Der Widerspruch zwischen Artikel 3 und dem Gehorsamsparagraphen blieb in den Jahren zwischen 1949 und 1957 unaufgelöst, sodass in dieser Zeit eigentlich ein gesetzloser Zustand herrschte. (Ich nehme an, dies bedeutet, wenn sich Frauen gegen diese Abhängigkeit in der Ehe juristisch wehrten, war es absolut von der Haltung und dem Wohlwollen des Richters abhängig, welche Spielräume ihr gewährt wurden.) 1957 trat dann ein Gesetzesentwurf von 1952 (!) in Kraft.

Neben dem langen Weg der Entwicklung, den die gesetzliche Grundlage zum Mutterschutz, zur Empfängnisverhütung und zum eingeschränkt legalen Schwangerschaftsabbruch (§218) hinter sich bringen musste, gibt es zwei Stationen in der gesetzlichen Gleichberechtigung von Männern und Frauen, bei denen mir immer wieder die Kinnlade und der Glaube an die Menschheit herunterfällt:

1977 – in meinem Geburtsjahr – trat das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts in Kraft. Dieses regelte neuerdings (!), dass die Frau nicht mehr nur dann arbeiten durfte, wenn sie dafür ihre „hausfraulichen Pflichten“ nicht vernachlässigte, sondern dass die Vereinbarung den Eheleuten überlassen bleibt und die Haushaltsführung dem finanziellen Unterhalt gleichgestellt ist.

1997, das lasse man sich auf der Zunge zergehen: vor 15 Jahren erst, wurde die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. Bis dahin galt: den ehelichen Beischlaf darf sich der Mann mit Gewalt erzwingen und seine Ehefrau hat keine strafrechtlichen Mittel, ihn davon abzuhalten bzw. dafür zur Verantwortung zu ziehen. Kein Wunder, dass manche Frauen lieber nicht heiraten wollten!

Einen Rückblick zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes mit Fokus auf Elisabeth Selbert kann man bei youtube sehen (3sat-Beitrag von 2009).

KW 12/2012: Pieke Biermann, 22. März 1950

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Zu Pieke Biermann will ich gar nicht viel schreiben – sie ist „eigentlich“ Autorin, Übersetzerin und Journalistin, für die Frau der Woche hat sie sich aber qualifiziert mit ihrer Rolle in der Hurenbewegung und der Organisation des Ersten Berliner Hurenballes 1988.
Der eingetragenen Verein Hydra e.V., in dessen Vorstand sie zum damaligen Zeitpunkt saß, existiert und arbeitet noch immer in Aufklärung, Beratung und Betreuung von in Deutschland arbeitenden Prosituierten. Weil ich das für eine unterstützenswerte Tätigkeit halte, habe ich Pieke Biermanns Geburtstag diese Woche zum Anlass genommen, diesem Verein einen Link in meinem blog zu widmen.
Ein lustiges zeitgenössisches Interview mit Pieke Biermann zur Promotion des Ersten Berliner Hurenballs mit dem Spiegel kann man hier lesen.

KW 4/2012 – Serap Çileli, 29. Januar 1966

Von Extender at de.wikipedia - Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=18312359

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Für die meisten Menschen in Deutschland ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sie sich den Mann, den sie heiraten und den Ort, an dem sie leben, selbst aussuchen. Für viele Menschen mit Migrationshintergrund ist dies immer noch nicht der Fall.

Als Serap Çileli begann, die Entscheidungen über ihr Leben – ihren Partner, ihren Wohnort – selbst zu treffen, war sie bereits 26 und geschiedene Mutter zweier Kinder. Nach einer Zwangsverlobung mit 12 und einem darauf folgenden Selbstmordversuch, der Verheiratung in die Türkei im Alter von 15 und anschließenden 7 Jahren Ehe mit einem 10 Jahre älteren Mann war schon die erreichte Scheidung und die Rückkehr nach Deutschland ein Meilenstein. Dass Serap Çileli es entgegen der Macht des Patriarchen und entgegen den Werten, nach denen sie erzogen wurde, nach vielen Jahren des Ausgeliefertseins und sicherlich unvorstellbaren inneren wie äußeren Konflikten gelungen ist, sich aus diesem fremdbestimmten Leben zu befreien, ist ein seltenes Glück und bewundernswerte Selbstbehauptung.

Ihre Befreiung aus den restriktiven Strukturen ihres religiösen, kulturellen Hintergrundes hat Serap Çileli nicht nur für ihr eigenes selbstbestimmtes Leben genutzt, sie setzt sich mit ebensolcher Vehemenz für andere Mädchen und Frauen in vergleichbaren Situationen ein. Sie hat ein Buch über ihre Geschichte geschrieben, sie berät Betroffene von Zwangsheirat und Ehrenmord und hat 2008 den Verein peri e.V. ins Leben gerufen, der vor allem Frauen mit Migrationshintergrund bei der Integration und Emanzipation hilft. Bereits 2005 erhielt Cileli für ihre Aufklärungsarbeit das Bundesverdienstkreuz.

Obwohl ich gestehen muss, dass die Themen Zwangsheirat und Ehrenmord meinem Leben – dankenswerterweise – völlig fern sind, sind beides Dinge, die mich als Frau empören, aber mich auch kulturell wie politisch interessieren. Ich bin selbst im Studium Musliminnen begegnet, die sich für das Kopftuch entschieden haben und konnte das Argument akzeptieren, dass sie es aus Religiösität taten – ohne, dass das extreme Zerrbild des Frauen unterdrückenden, rachsüchtigen Moslem gleich im Hintergrund auftrat und „Selbstverleugnung“ rief. Ich bin der Meinung, dass Musliminnen das Recht haben sollten, das Kopftuch zu tragen, wo immer sie sind – sie sollten nicht zwischen einer Berufung z. B. zur Lehrerin und ihrer Religion entscheiden müssen. Wenn ich von und über Serap Çileli lese, die aus dem muslimischen Hintergrund gegen das Kopftuch argumentiert – und mir ebenso einsichtig! –, stellt sie dennoch meine typisch links-intellektuelle Denkweise in Frage und zwingt mich, mich differenzierter mit dem Islam, seinem Frauenbild und den Vorstellungen von Emanzipation von in Deutschland lebenden Musliminnen auseinanderzusetzen.

Auf ihrer eigenen Website bietet Serap Çileli Gedichte, Interviews, Pressemitteilungen und alles weitere, das zum Thema ihrer Person und ihrer Arbeit veröffentlicht wurde und wird. Sie offeriert Unterstützung für Migrantinnen, die sich in einer familiären Krise befinden und führt schließlich auch akribisch Buch über Ehrenmorde, die in Europa und der Türkei begangen wurden und werden.

Bild: Von Extender at de.wikipedia – Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0 de

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