Schlagwort: hexenverfolgung

KW 43/2016: Anna Göldi, 24. Oktober 1734

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Anna Göldi war bereits vor ihrem 21. Lebensjahr zweimal unehelich Mutter geworden und für den Kindsmord an ihrem Erstgeborenen (für ein tatsächliches Verbrechen gibt es allerdings weder Beweise noch Widerspruch) verurteilt und bestraft. Ihr Zweites hatte sie in unbekannte Adoption gegeben.

Mit 21 kam sie aus ihrer Heimat Sennwald in Dienst im Kanton Glarus. Ihr Dienstherr Johann Jakob Tschudi war ein einflussreicher Arzt und Richter, die Tschudis eine der reichsten Familien des Kantons. Sie hatte auch Kontakt mit dem Schwager ihres Dienstherren, Ruedi Steinmüller, der ebenfalls gut betucht, aber mit den Tschudis in einen Erbschaftsstreit verwickelt war.

Wohl, um ein Verhältnis mit seiner Magd zu vertuschen, klagte Tschudi Anna Göldin der Hexerei an. Sie habe seiner Tochter Nägel in das Brot und die Milch gehext und damit ihr Leben in Gefahr gebracht. Anna Göldin floh zunächst, konnte aber wegen einer in der Züricher Zeitung ausgeschriebenen Belohnung für ihrer Erfassung verhaftet werden. Sie und ihr angeblicher Komplize Steinmüller wurden unter Androhung von Folter inhaftiert.

Steinmüller erhängte sich in seiner Zelle, bevor er gefoltert werden konnte – was als Schuldeingeständnis verstanden wurde. Anna gestand, unter Folter wenig überraschend, mit dem Teufel in der Gestalt eines schwarzen Hundes im Bunde zu sein und das Kind verhext zu haben. Sie wurde von einem rein evangelischen Glarner Gericht zum Tod durch Enthauptung verurteilt, das Urteil umgehend vollstreckt.

Nicht nur hätte ihr Fall von einem anderen, überkonfessionellen Gericht verhandelt werden müssen, da sie als Zugewanderte als „ausländische Person“ im Glarus lebte. Sie wurde außerdem im Prinzip für Hexerei verfolgt – ein Straftatbestand, der im Urteil tunlichst nicht genannt wurde (hier wurde sie als Giftmörderin behandelt), aber trotz Geheimhaltung der Akten in Europa bekannt wurde. Schon zu ihrer Zeit löste dies Empörung aus, ihre Hinrichtung wurde von August Ludwig von Schlözer, (dem Vater von Dorothea Schlözer) als Justizmord bezeichnet. Der Gerichtsschreiber des Prozesses, der spätere Senator Johann Melchior Kubli, gab die Akten heraus und befeuerte somit die harsche Kritik der Zeitungen an Anna Göldis Verurteilung und Hinrichtung. Anna Göldi gilt aufgrund dieser Umstände als die letzte Person, die legal als Hexe verurteilt wurde.

Erst im Jahr 2007, also 225 Jahre nach ihrer Hinrichtung, wurde Anna Göldis Fall im Glarus neu betrachtet, nachdem der Publizist Walter Hauser bisher unbekanntes Material dazu untersuchen konnte. Auf sein Betreiben hin wurde Anna Göldi 2008 nach anfänglicher Ablehnung durch die Kantonsregierung sowie des reformierten Kirchenrates des Glarus vom Landrat rehabilitiert, des Giftmordes freigesprochen und ihre Hinrichtung offiziell als Justizmord bezeichnet.

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Von 137 (Wikipedia) relevanten Persönlichkeiten vor dem 19. Jahrhundert sind diese 24 (inklusive Anna Göldi) Frauen:
25.10.1442 Anna von Lichtenberg
30.10.1492 Anne d’Alençon
26.10.1529 Anna von Hessen
30.10.1563 Sophie von Braunschweig-Lüneburg
29.10.1606 Margareta I. von Dassel
29.10.1647 Amalia von Degenfeld
28.10.1667 Maria Anna von der Pfalz
30.10.1668 Sophie Charlotte von Hannover
29.10.1688 Amalia Pachelbel
25.10.1692 Elisabetta Farnese
28.10.1706 Louise Marie Madeleine Fontaine
26.10.1714 Maria Viktoria Pauline von Arenberg
24.10.1739 Anna Amalia von Braunschweig-Wolfenbüttel
30.10.1741 Angelika Kauffmann
29.10.1753 (getauft) Eleonore Sophie Auguste Thon
25.10.1759 Sophie Dorothee von Württemberg
28.10.1767 Marie von Hessen-Kassel
29.10.1784 Vincenza Gerosa
30.10.1789 Louise Charlotte von Dänemark
25.10.1792 Jeanne Jugan
30.10.1796 Friederike von Preußen
30.10.1797 Henriette Alexandrine von Nassau-Weilburg
30.10.1799 Luise von Anhalt-Bernburg

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