Schlagwort: belagerung straßburgs

Herrad von Landsberg

zwischen 1125 und 1130

Auch Herrad von Landsberg war eine Nonne im 12. Jahrhundert und damit eine Zeitgenossin und Kollegin Hildegards von Bingen. Während diese in ihrer Physica das erstmal das naturheilkundliche Wissen ihrer Zeit in deutscher Sprache niederschrieb, war Herrad von Landsberg nachweislich die erste Frau, die eine Enzyklopädie in lateinischer Sprache verfasste.

Ihr Hortus Deliciarum entstand als Handschrift etwa um 1175 – dieser Zeitpunk ist aus dem Grund sicher, weil die darin enthaltene Papstliste mit Lucius III. endet. Das Original, das mit 344 Miniaturen illustriert war, verblieb im Kloster auf dem Odilienberg bis zu einem Brand 1546, bei dem das Kloster beinahe vollständig zerstört wurde. Danach trat es eine Reise durch mehrere verschiedene Klosterbestände an und landete schließlich in der Straßburger Distriktbibliothek. Von dort wurde es 1870 kurzfristig an die Universitätsbibliothek Straßburg verliehen, wo es bei der Belagerung Straßburgs während des Deutsch-Französischen Krieges in der Nacht vom 24. auf den 25. August verbrannte. Seither existieren nur noch Abschriften, in denen einige der Miniaturen fehlen, andere nur als Umrisszeichnung erhalten sind.

Beim Blick zurück auf den bisherigen Zeitstrahl fällt auf: Im abendländisch-christlichen Kulturkreis fehlen zwischen Hypatia (und ihrer Zeitgenossin Kleopatra der Alchemistin) und Hildegard von Bingen die namentlich bekannten Wissenschaftlerinnen. In Asien und im Nahen Osten traten zumindest noch Alchemistinnen und Astrologinnen auf, doch wie ich es bei Hypatia zitierte, starb mit ihr die antike, weibliche Beteiligung an Wissen und Wissenschaft parallel zum Erstarken der christlichen Kirche aus. Und die beiden Frauen, die im 12. Jahrhundert nun als Wissenschaftlerinnen auftreten, haben eines gemeinsam: Einen Lebensweg innerhalb der Kirche, der ihnen Zugang zu Bildung gewährte und die Freiheit, unverheiratet zu bleiben. Zum Preis des religiösen Überbaus ihrer wissenschaftlichen Arbeit und der selbstbestimmten Gestaltung ihres romantischen und sexuellen Lebens.

Nur eine Beobachtung.

WEG MIT
§218!