KW 24/2013: Marion Yorck von Wartenburg, 14. Juni 1904

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Marion Yorck von Wartenburg war als „aktive Mithörerin“ am Attentatversuch gegen Hitler beteiligt und saß dafür in Sippenhaft, während ihr Mann für seine aktive Rolle daran zum Tode verurteilt wurde. Die Juristin war Teil der Opposition im Dritten Reich, eine „gute“ Deutsche.
Und nach dem Krieg machte sie sich als Richterin dafür stark, dass Homosexuellen keine Entschädigung für die unter den Nazis erlittene Verfolgung zugestanden wurde. Sie setzte das Verbot von Homosexualität nach Paragraf 175 (der auch Verkehr mit Tieren umfasste) hart in Urteile gegen Angeklagte um. Sie wurde in der Schwulenszene Berlins bekannt als „Richterin Gnadenlos“ – ließ also andere nicht auf ein Nachlassen faschistischer Diskriminierung hoffen.

Nicht alle waren in der Opposition im Dritten Reich, weil sie mit Hitlers Rassentheorie und seiner Minderheitenverfolgung nicht einverstanden gewesen wären. Manche fürchteten auch nur (zu Recht), dass er das geliebte Vaterland in einen Krieg verwickelte, der nicht gewonnen werden konnte. Kein Freund Hitlers (gewesen) zu sein heißt also mitnichten, kein Nazi zu sein.

WEG MIT
§218!